Praxis für
Verhaltenstherapie
und Achtsamkeit

Diplom-Psychologin
Arve Thürmann

Verhaltenstherapeutin
Trainerin für Achtsamkeit
MBSR/MBCT/MSC

„Ich schließe meine Augen, um zu sehen.” Paul Gauguin

WEGE ZU EINER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN BEHANDLUNG

Der erste Schritt ist ein Anruf unter 030-86 200 424 oder -425
Danach vereinbaren wir einen Termin für  ein Vorgespräch.
In den allermeisten Fällen erfolgt die Behandlung als Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Also Chipkarte nicht vergessen.
In den ersten Gesprächen erörtern wir Ihre Probleme, Erwartungen und Vorstellungen.
Nach spätestens 5 Sitzungen entscheiden Sie, ob und wie sie sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen möchten.
Je nach Symptom und Problem sind eine Kurzzeit- (24 Sitzungen i.d.R. im Wochenturnus) oder Langzeittherapie (60 Sitzungen i.d.R. im Wochenturnus) angezeigt, wobei eine Therapiesitzung 50 Minuten dauert. 

Ich biete sowohl Einzel- als auch Gruppenpsychotherapie an.
Sie können sich in den ersten Gesprächen genauer über die Angebote informieren und wir versuchen das für sie sinnvolle Behandlungsprogramm zusammenzustellen.

Gruppenpsychotherapie Plätze ab September bzw. Oktober frei:

Die Gruppenbehandlung heißt „Kombinationsbehandlung“ und wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Wissenschaftlich konnte gezeigt werden, dass Gruppenpsychotherapie genauso wirkam ist wie Einzelpsychotherapie. Kombinationsbehandlung bedeutet, dass es schwerpunktmäßig Gruppentermine gibt, es aber auch die Möglichkeit besteht, vereinzelt Einzelgespräche zur Vertiefung zu nutzen. Eine schematherapeutisch orientierte

1. Dienstag nachmittags von 17 Uhr bis 18.30 Uhr findet eine schematherapeutisch orientierte Gruppe statt. 

2.  Montag morgens findet von 9 Uhr bis 10.30 Uhr ab mitte Oktober eine DBT Skillsgruppe nach dem neuen Manual von M. Bohus statt.

Bei Interesse oder um weitere Informationen zu erhalten, melden sie sich ab sofort per Email oder telefonisch.

 

Alle gruppentherapeutischen Programme werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt, sofern sie eine diagnostizierte psychische „Erkrankung “ haben und ihr Kontingent an Psychotherapiestunden nicht ausgeschöpft ist.